Allgemeine Geschäftsbedingungen – Teilnahmebedingungen der beiden Firmenläufe 2024
Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Sportveranstaltung „AOK-Gmünder Tagespost Firmenlauf“ und „AOK-Schwäbische Post Firmenlauf“.

Veranstalter/Vertragspartner
Veranstalter ist SDZ Media GmbH, Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen. Das Programm wird durchgeführt in Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg.

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Teilnehmer und der SDZ Media GmbH. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
    (1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

  1. Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Programmdauer Rückerstattung
    (1) Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Formular im Internet auf der Veranstaltungswebsite www.firmenlauf-ostalb.de. Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben.
    (2) Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10,00 Euro bis Ende Frühbucherrabatt, danach 12,00 Euro für jeden Teilnehmer. Sie erhalten von uns eine Rechnung über die Gebühren pro angemeldeten Teilnehmer.
    (3) Die „3. Schwäbisch Gmünder AOK-Tagespost Firmenlauf“ findet am 19. September 2024 und endet mit der Teilnahme am Lauf. Die „10. Aalener AOK-Schwäbische Post Firmenlauf “ findet am 26. September 2024 und endet mit der Teilnahme am Lauf. Die „2. Ellwanger AOK-Schwäbische Post Firmenlauf “ findet am 01. Oktober 2024 und endet mit der Teilnahme am Lauf.
    (4) Ein Nicht‐Nutzen aller u. g. Leistungen, seitens des Teilnehmers entbindet den Teilnehmer nicht von der vollständigen Bezahlung des Betrags.
    (5) Der Veranstalter behält sich vor, das Programm abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 100 Personen nicht erreicht werden sollte. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
  2. Leistungen der Firmenläufe (1) Bestandteile des Programms sind:
  • Teilnahme am Lauf
  • Muskelfunktionsmessung durch die AOK
  • Vitamincheck
  1. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung
    (1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
    (2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, Unfälle oder Sportverletzungen des Teilnehmers, die im Rahmen der Aktion entstehen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
    (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
  2. Datenerhebung- und Verwertung
    (1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung genutzt.
    Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
    (2) Wir informieren Sie darüber, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer in den Medien von SDZ. Druck und Medien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
  3. Widerrufsrecht
    (1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  4. Schlussbestimmungen /Salvatorische Klausel
    (1) Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Aalen.
    (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also
    entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Aalen, 23. Januar 2024